Donnerstag, 16.2.2023
Automatisierte Datenanalyse der Polizei in Hessen und Hamburg verfassungswidrig

Die Regelungen zur automatisierten Analyse polizeilicher Datenbestände in Hessen und Hamburg sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Sie seien unverhältnismäßig und verletzten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die automatisierte Datenanalyse sei aber grundsätzlich zur vorbeugenden Bekämpfung schwerer Straftaten legitim, eine verfassungsgemäße Ausgestaltung möglich.

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