Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in zwei Beschwerdeverfahren zu presserechtlichen Auskunftsansprüchen im Zusammenhang mit der "Cum-Ex-Steuergeldaffäre" entschieden. Zum einen stellte es klar, dass sich Auskunftsansprüche nur auf tatsächlich vorhandene Informationen beschränken. Zum anderen machte es deutlich, dass Auskünfte in diesem Zusammenhang nur zu dienstlich erlangtem Wissen erteilt werden müssen.
Mehr lesenDas Landgericht Wiesbaden hat die Schlüsselfigur im Cum-Ex-Steuerskandal, Hanno Berger, zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Der 72-Jährige sei der Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig, entschied das Gericht. Zudem sollen aus Bergers Vermögen Taterträge von knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden. Mit Blick auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des LG Bonn drohen ihm 15 Jahre Gesamtstrafe.
Mehr lesenBei der Aufarbeitung des milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandals kommt das zentral zuständige Landgericht Bonn voran. Gestern verurteilte es einen früheren Mitarbeiter einer britischen Vermögensverwaltungsgesellschaft wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Es ist das fünfte Bonner Urteil gegen Beteiligte des größten Steuerskandals in Deutschland, bei dem der Fiskus durch verschachtelte Aktiengeschäfte um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt worden war.
Im Streit um die Veröffentlichung aus Tagebüchern im Zusammenhang mit dem “Cum-Ex“-Skandal prüft der Bundesgerichtshof aktuell in einem Revisionsverfahren, inwieweit Medien wörtlich aus Tagebüchern des in den Skandal verwickelten Hamburger Warburg-Bankers Christian Olearius zitieren durften. Das Urteil soll am 16.05.2023 ergehen.