Das Recherchenetzwerk Correctiv muss seine Berichterstattung über das inzwischen berühmte Potsdamer Treffen nicht weiter ändern. Der Jurist Ulrich Vosgerau, der daran teilgenommen hat, sei nicht unzutreffend oder sinnentstellend wiedergegeben worden, so das OLG Hamburg.*
Mehr lesenZwei im Artikel über das Treffen von Rechten Genannte wehren sich. Juristisch geht es vor dem LG Hamburg nicht um viel. Ihr Anwalt sagt offen, er kämpfe vor allem um die Deutungshoheit, und tut das medial an vielen Fronten. Das löst Diskussionen aus: Braucht es solche Litigation-PR? Und gibt es Grenzen?
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