Mittwoch, 12.4.2023
Minderung wegen Covid-Testung vor Hochzeitsfeier

Die auf einer Hochzeitsfeier im Jahr 2022 verlangte Covid-Testung aller Hochzeitsgäste infolge eines positiven Corona-Tests des Brautvaters stellt einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar. Das hat das Amtsgericht München rechtskräftig entschieden und der Klage einer Gaststättenbetreiberin nur teilweise stattgegeben. Das Paar müsse nur 85 Prozent des dem Grunde nach gerechtfertigten Zahlbetrags von 20.185 Euro bezahlen. 

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Montag, 6.2.2023
Keine Zahlungen für Corona-Testzentrum während Abrechnungsprüfung

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen darf die Vergütung von Corona-Tests während einer Abrechnungsprüfung vorläufig einstellen. Dies, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, sei gerechtfertigt, weil die Abrechnung erbrachter Leistungen im Abrechnungswesen von Leistungserbringern im Medizinsektor das Kern-Element zur Kontrolle und zur Qualitätssicherung darstelle.

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