Dienstag, 23.3.2021
Corona-Test darf Voraussetzung für Teilnahme an Kreistagssitzung sein

Zur Sitzung des Kreistages Sächsische Schweiz – Osterzgebirge am 22.03.2021 erhielt nur Zutritt, wer ein negatives Test-Ergebnis auf das Corona-Virus SARS CoV-2 vorlegen konnte, das nicht älter als drei Tage ist. Der Landrat hatte die Anordnung auf § 5a Abs. 5 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gestützt, die die entsprechende Betretensvorschrift für Schulgelände vorsieht. Das Verwaltungsgericht Dresden hat dies nun bestätigt.

Mehr lesen