Mittwoch, 25.1.2023
Kabinett beschließt vorzeitiges Aus für Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird vorzeitig aufgehoben. Dies hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen. Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte, werde die Verordnung zeitgleich mit der Maskenpflicht im Personenfernverkehr zum 02.02.2023 aufgehoben. In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege seien allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten.

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Donnerstag, 17.3.2022
Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und angepasst
Betriebe müssen auch nach dem 19.03. weiterhin Basisschutzmaßnahmen in betrieblichen Hygienekonzepten festlegen. Das Bundeskabinett hat gestern die neugefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung zur Kenntnis genommen. Danach werden Maßnahmen wie Testangebote und Homeoffice nun nicht mehr vorgeschrieben, aber als mögliche Schutzmaßnahmen festgeschrieben. 
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