Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird vorzeitig aufgehoben. Dies hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen. Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte, werde die Verordnung zeitgleich mit der Maskenpflicht im Personenfernverkehr zum 02.02.2023 aufgehoben. In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege seien allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten.
Heil: Maßnahmen nicht mehr nötig
In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. "Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig", betonte Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales (SPD).
Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2023.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Mohnke/Huber, Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, BB 2022, 2996
Stück, Rechtsprechungsübersicht nach 3 Jahren Pandemie für die betriebliche Praxis, ARP 2022, 361