Dienstag, 27.4.2021
Sanktionen für virtuelle Betriebsratssitzungen sind in der Pandemie unzulässig

Bis Ende Juni 2021 dürfen Betriebsratsmitglieder an Sitzungen aus dem Homeoffice teilnehmen, wenn im Unternehmen die arbeitsschutzrechtlichen Corona-Vorgaben nicht eingehalten werden können. Mahnt ein Arbeitgeber die Teilnehmer unter diesen Umständen ab oder nimmt Lohnkürzungen vor, behindert er laut Arbeitsgericht Köln die Betriebsratsarbeit in unzulässiger Weise.

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Freitag, 17.7.2020
Keine Betriebsschließung bis Einigung mit Betriebsrat über Corona-Arbeitsschutzstandards

Bei der Wiederöffnung von Geschäften und Betrieben nach dem Corona-Lockdown können Betriebsräten Mitbestimmungsrechte zustehen, deren Missachtung ein einstweiliges Verbot der Beschäftigung der Mitarbeiter nach sich ziehen kann. Der Betriebsrat könne aber keine Betriebsschließung verlangen, auch nicht bis zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Umsetzung des "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards" des Bundesarbeitsministeriums, so das Arbeitsgericht Hamm.

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