Mittwoch, 28.4.2021
Corona-Anhuster kann Kündigung rechtfertigen

Wer bewusst einen Kollegen aus nächster Nähe anhustet und äußert, er hoffe, dass dieser Corona bekomme, verletzt in erheblicher Weise die dem Arbeitsverhältnis innewohnende Rücksichtnahmepflicht gegenüber dem Kollegen und riskiert eine fristlose Kündigung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Im konkreten Fall allerdings hatte der Arbeitgeber ein entsprechendes Verhalten des Gekündigten nicht nachweisen können, weswegen die Kündigungsschutzklage des betroffenen Arbeitnehmers erfolgreich war.

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