Wer seine Bank schädigt, indem er Lastschriften von nicht existierenden Personen und Konten einreicht, begeht den Computerbetrug durch Verwendung unrichtiger Daten. Der Bundesgerichtshof erklärt, die andere Variante "unbefugte Verwendung" setze regelmäßig "richtige" Daten voraus. Nutze der Täter aber Fantasie-IBANs, gebe es keine entsprechenden Konten mit diesen Daten.
Mehr lesenWer ohne Fahrerlaubnis zum Tatort fährt, einen Einbruchsdiebstahl begeht, um dann wieder heim zu fahren, begeht nur einmal das Delikt "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Und wer eine EC-Karte stiehlt, um damit dreimal innerhalb von zwei Stunden insgesamt 3.000 Euro abzuheben, begeht nur einmal Computerbetrug. Der Bundesgerichtshof korrigierte fehlerhafte Schuldsprüche des Landgericht Cottbus, ohne aber die Strafaussprüche aufzuheben.
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