Die Entscheidung der Kommission, die Genehmigung für den Pflanzenschutzwirkstoff Chlorpyrifos-methyl (CHP-methyl) wegen gesundheitlicher Risiken nicht zu erneuern, sei nicht zu beanstanden, befand das EuG und wies die Klage zweier Pflanzenschutzmittelhersteller ab.
Mehr lesen