Die Arbeit mit Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erstellung von Texten soll an Nordrhein-Westfalens Schulen nicht kategorisch verboten werden. Das geht aus einem Leitfaden hervor, den das nordrhein-westfälische Schulministerium veröffentlicht hat. Schüler, die zur Erledigung ihrer Aufgaben KI nutzen, müssen dies aber angeben. Ansonsten wird die Nutzung als Verwendung unzulässiger Hilfsmittel und als Täuschungsversuch gewertet.
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