Nordrhein-Westfalen erlaubt Arbeit mit Text-KIs an Schulen

Die Arbeit mit Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erstellung von Texten soll an Nordrhein-Westfalens Schulen nicht kategorisch verboten werden. Das geht aus einem Leitfaden hervor, den das nordrhein-westfälische Schulministerium veröffentlicht hat. Schüler, die zur Erledigung ihrer Aufgaben KI nutzen, müssen dies aber angeben. Ansonsten wird die Nutzung als Verwendung unzulässiger Hilfsmittel und als Täuschungsversuch gewertet.

Täuschung über Autorenschaft nicht zulässig

Solche Fälle hätten dann, den einschlägigen Prüfungsordnungen und Vorschriften entsprechend, die gleichen Konsequenzen wie alle anderen Täuschungen oder Unregelmäßigkeiten, erläutert der Leitfaden. Auch wenn es sich nicht um Plagiate im eigentlichen Sinne handele, gehe es hier um eine Täuschung über die Autorenschaft. Aufgaben sollten bereits präventiv möglichst so gestellt werden, dass sie nicht ausschließlich mit Hilfe von KI erledigt werden könnten.

KI gleichzeitig Chance und Risiko

Einerseits könne KI dazu beitragen, Sprach-, Schreib- und Beurteilungskompetenzen individuell zu fördern, erläuterte das Schulministerium. So könne der Text-Roboter ChatGPT etwa Texte strukturieren, Formulierungs- ebenso wie Korrekturvorschläge anbieten und Schreibprozesse durch direkte Rückmeldungen steuern. Auf der anderen Seite könnten auf diese Weise erstellte Texte aber auch Falschaussagen enthalten und Vorurteile reproduzieren.

Aufsätze und Gedichte auf Knopfdruck

ChatGPT ist eine Anwendung, die mit Hilfe von KI umfangreiche Antworten auf Texteingaben erstellt. Der Textroboter kann unter anderem in verschiedenen Sprachen Fragen beantworten, Texte zusammenfassen und bewerten, Gedichte oder auch Computerprogramme schreiben, Texte übersetzen oder Multiple-Choice-Tests erstellen. Das Programm ist in der Lage, auch Zusammenhänge zwischen aufeinanderfolgenden Texteingaben zu berücksichtigen, so dass der Eindruck einer Unterhaltung entsteht.

Redaktion beck-aktuell, 24. Februar 2023 (dpa).