Gerät der Mieter eines im Rahmen des sogenannten "Cash & Drive"-Modells vermieteten Pkw in Zahlungsrückstand, stellt die Selbstabholung des Autos durch den Vermieter verbotene Eigenmacht dar. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main jetzt entschieden. Veräußere der Vermieter das Fahrzeug anschließend, sei er zum Wertersatz verpflichtet. Er schulde zudem Nutzungsentschädigung für einen angemessenen Zeitraum, teilte das OLG am Freitag mit.
Mehr lesenDas sogenannte "Cash & Drive"-Modell, nach dem Kunden ihr Auto an ein Pfandleihhaus verkaufen und anschließend von diesem mieten, um es weiterhin nutzen zu können, ist unwirksam. Das Landgericht München I hat der Klage eines Kraftfahrzeughalters gegen ein Pfandleihaus stattgegeben. Die von den Parteien geschlossenen Verträge über Kauf und Rückkauf des Fahrzeugs verstießen als "verschleiertes Pfandleihgeschäft" gegen die Pfandleihverordnung, so das Gericht.
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