Montag, 22.4.2024
BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für THC auf 7,5 g fest

Zwei Männer hatten sich um eine Marihuanaplantage gekümmert – und sollten deswegen jeweils viereinhalb Jahre in Haft. Jetzt können die beiden "Gärtner" auf eine mildere Strafe hoffen, und zwar trotz Vorliegens eines schweren Falls. Der BGH hob das Urteil der Vorinstanz vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage im Strafausspruch auf und verwies die Sache insoweit zurück. 

Mehr lesen