Dienstag, 9.5.2023
Keine Sonntagsarbeit im Möbelhaus-Call-Center

Ein Möbelvertrieb, der seine Produkte ausschließlich im Internet anbietet, darf in Deutschland Arbeitnehmer nicht an Sonn- und Feiertagen im Telefon-Kundenservice beschäftigen. In Anbetracht einer fehlenden Ausnutzung der zulässigen Betriebszeit und dem Umstand, dass telefonische Auskünfte nur an Werktagen ausreichten, sei keine Ausnahme gerechtfertigt, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Mehr lesen