Übernimmt ein Geschäftsführer eine selbstschuldnerische Bank-Bürgschaft für sein Unternehmen, steht ihm kein Widerrufsrecht zu, denn es fehlt an der charakteristischen Leistung eines Verbrauchervertrags. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.09.2020 entschieden.
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