Obwohl ein Eishockeyprofi mehrere Monate lang nicht am Training teilnehmen durfte, bekommt er dafür keine sechs Monatsgehälter. Die Grundsätze, die bei Bühnenkünstlern einen solchen pauschalen Schadensersatz erlauben, lassen sich laut BAG nicht auf den Profimannschaftssport übertragen.
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