Freitag, 29.1.2021
Bundestag ermöglicht Kandidatenaufstellung ohne Präsenzversammlung
Wegen der Corona-Pandemie dürfen die Parteien ihre Kandidaten für die Bundestagswahl im September ausnahmsweise ohne die sonst übliche Präsenzveranstaltung bestimmen. Die Abgeordneten billigten am 28.01.2021 eine entsprechende Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums. Die Schlussabstimmung muss per Urnen- oder Briefwahl abgehalten werden, die vorbereitenden Schritte können auch online erfolgen.
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Freitag, 15.1.2021
Bundestag ermöglicht elektronische Kandidatenaufstellung

Wegen der Corona-Pandemie dürfen Parteien ihre Kandidaten für die Bundestagswahl elektronisch und per Briefwahl bestimmen. Die Abgeordneten stellten am 14.01.2021 formal fest, dass die Durchführung von Wahlveranstaltungen derzeit zumindest teilweise unmöglich ist. Nur in solchen Fällen erlaubt das Bundeswahlgesetz die Möglichkeit der Kandidatenaufstellung ohne Präsenzversammlung. Die nächste Bundestagswahl ist am 26.09.2021.

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