Wegen der Corona-Pandemie dürfen Parteien ihre Kandidaten für die Bundestagswahl elektronisch und per Briefwahl bestimmen. Die Abgeordneten stellten am 14.01.2021 formal fest, dass die Durchführung von Wahlveranstaltungen derzeit zumindest teilweise unmöglich ist. Nur in solchen Fällen erlaubt das Bundeswahlgesetz die Möglichkeit der Kandidatenaufstellung ohne Präsenzversammlung. Die nächste Bundestagswahl ist am 26.09.2021.
Änderung des Wahlgesetzes ging voraus
Eine entsprechende Änderung des Wahlgesetzes hatte der Bundestag erst im vergangenen Oktober beschlossen. Gemäß § 52 Abs. 4 BWahlG kann der Bundesinnenminister per Rechtsverordnung die Kandidatenbenennung ohne Parteiversammlung erlauben - allerdings nur "im Falle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt". Dass die derzeitige Pandemielage ein solches Ereignis darstellt, hat der Bundestag nun mit großer Mehrheit offiziell festgestellt und damit die Grundlage für die jetzige Rechtsverordnung geschaffen. FDP, Linke und Grüne unterstützten einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen. Widerstand kam nur von der AfD-Fraktion. Die Rechtsverordnung bedarf nun noch der Zustimmung des Parlaments.
Redaktion beck-aktuell, 15. Januar 2021 (dpa).
Aus dem Internet
Den gemeinsamen Antrag von CDU/CSU und SPD finden Sie als pdf-Dokument auf der Internetseite des Bundestages.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Wahlvorbereitungen unter erschwerten Bedingungen, Meldung der beck-aktuell Redaktion vom 31.08.2020,
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Aus der Datenbank beck-online
Wicke, Die virtuelle Hauptversammlung während der Corona-Pandemie - aktienrechtlicher Ausnahmezustand, DStR 2020, 885
Kaßler, Beschlussfassung in Zeiten von Corona - Gesetzgeber muss digitale Möglichkeiten erweitern, ZWE 2020, 250