Donnerstag, 4.5.2023
Ex-Kanzler Schröder scheitert mit Klage auf Büro im Bundestag

Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung fortwirkender Aufgaben aus seinem früheren Amt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin unter anderem unter Verweis auf die Budgethoheit des Bundestages entschieden. Auch würden die Büros ausschließlich im öffentlichen Interesse zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben eingerichtet und ausgestattet.

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