Montag, 30.8.2021
"Like" in sozialen Netzwerken verhindert Einstellung als Bundespolizist

Die Bundespolizei darf die Einstellung eines Bewerbers ablehnen, wenn seine Posts und Likes in sozialen Netzwerken Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen mit Beschluss vom Donnerstag klargestellt. Das "Like" für ein Bild homophoben Inhalts zeige, dass dem Antragsteller die nötige Toleranz und Neutralität fehle. Die Behörde sei an die bereits erteilte Einstellungszusage nicht mehr gebunden.

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