Das aus dem in den Medien als "Bamf-Skandal" bekannt gewordenen Vorgang hervorgegangene Strafverfahren gegen die frühere Leiterin des Bremer Flüchtlingsamtes ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Der 60-jährigen Angeklagten wurde zur Auflage gemacht, 10.000 Euro zu zahlen, sagte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Bremen, Maike Wilkens, am 20.04.2021. Alle Seiten hätten sich auf die Einstellung des Prozesses geeinigt.
Mehr lesenDie Staatsanwaltschaft Bremen nimmt das weitgehende Scheitern ihrer Anklage wegen angeblicher Missstände im Bremer Flüchtlingsamt hin. Die Behörde habe die Frist verstreichen lassen und keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts zu der Anklageschrift eingelegt. Das sagte ein Sprecher am 17.11.2020 und bestätigte einen Bericht des “Weser-Kuriers“. Das Gericht hatte von der 121 Einzeltaten umfassenden Anklage nur wenige Punkte zugelassen.
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