Verdacht auf massenhafte illegale Asylgewährung bestätigte sich nicht
Angeklagt war die Behördenleiterin wegen 14 Fällen von Verstößen gegen das Dienstgeheimnis, Dokumentenfälschung und Vorteilsnahme. Auf diese Vorwürfe sind die vermeintlichen Missstände an der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geschrumpft. Sie hatten 2018 bundesweit Schlagzeilen gemacht. Zeitweise stand der Verdacht im Raum, dass in Bremen Hunderte Flüchtlinge illegal Asyl erhalten hätten.
Asylrecht wurde korrekt angewendet
Verteidiger Johannes Eisenberg sprach von einer “prozessökonomischen Verfahrenseinstellung“. Seine Mandantin gehe ohne Strafmakel aus dem Prozess hervor. Er kritisierte die Medien, die den Fall 2018 aufgebauscht hätten. “Darauf ist die Politik angesprungen“, sagte er. Die Bamf-internen Überprüfungen der Bremer Asylbescheide hätten ergeben, dass die Beamtin das Recht korrekt angewandt habe.
Entscheidung im Fall des angeklagten Asylanwalts steht noch aus
Auch beim zweiten Angeklagten, einem auf Asylrecht spezialisierten Anwalt (42) aus Hildesheim, seien sich die Seiten im Prinzip über eine Verfahrenseinstellung einig, sagte Richterin Wilkens. Er wehrt sich aber nach eigenen Angaben gegen die vorgeschlagene Geldauflage von 5.000 Euro. Deshalb tagt das Gericht am 22.03.2021 erneut. Bei ihm geht es unter anderem um den Vorwurf, er habe Ausländern illegal zum Aufenthalt in Deutschland verholfen.