Dienstag, 20.7.2021
Anbieten von Brautfrisuren zulassungspflichtiges Handwerk

Werden Brautfrisuren ohne Eintragung in die Handwerksrolle angeboten, kann die Fortsetzung des Betriebs untersagt werden. Denn bei dieser Tätigkeit handele es sich um ein zulassungspflichtiges, dem Friseurhandwerk zuzuordnendes Handwerk, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren.

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