Montag, 27.3.2023
Reiserücktrittsversicherung deckt auch Bonusmeilen ab

Wer eine Reise bucht und sie mit erworbenen Bonusmeilen bezahlt, kann – wenn er die Reise nicht antreten kann – von seiner Reiserücktrittsversicherung auch den Wert der eingesetzten Bonusmeilen verlangen. Der Bundesgerichtshof lehnte es ab, den Entschädigungsanspruch auf Geldleistungen zu beschränken. Das würde dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers und auch dem Sinn und Zweck der Versicherung widersprechen. 

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