Freitag, 28.3.2025
Angst vor Blutrache: Kein Grund für Asyl

Schon sein Vater und sein Bruder seien im Streit um ein Grundstück von der eigenen Familie getötet worden. So begründete ein Afghane seinen Asylantrag in Österreich. Die Angst, das nächste Opfer dieser Blutfehde seiner Cousins zu werden, kann laut EuGH aber für subsidiären Schutz reichen.

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Donnerstag, 5.9.2024
Anerkennung als Flüchtling: Reicht es, in eine Blutfehde verwickelt zu sein?

Kann eine in eine Blutfehde verwickelte Familie eine verfolgte "bestimmte soziale Gruppe" sein und eine Zugehörigkeit zu ihr daher ein Grund für die Anerkennung als Flüchtling? Es kommt darauf an, sagt EuGH-Generalanwalt Richard de la Tour – und zwar auf die Gegebenheiten im Herkunftsland.

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