Die Marke "Black Friday" muss aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht werden. Dies hat in letzter Instanz der Bundesgerichtshof entschieden, wie Kläger Simon Gall berichtet, der die Website "blackfriday.de" betreibt. Zuvor habe bereits das Kammergericht die Löschung verfügt.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 28.02.2020, wonach die Wortmarke "Black Friday" für die wesentlichen Dienstleistungen des Bereichs "Werbung" zu löschen ist, vollumfänglich bestätigt. Der Beschluss des BPatG ist somit rechtskräftig und die Marke wird für die betreffenden Dienstleistungen aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht.
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