Marke "Black Friday" muss gelöscht werden

Die Marke "Black Friday" muss aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht werden. Dies hat in letzter Instanz der Bundesgerichtshof entschieden, wie Kläger Simon Gall berichtet, der die Website "blackfriday.de" betreibt. Zuvor habe bereits das Kammergericht die Löschung verfügt.

Die Revision habe das KG damals nicht zugelassen, so Gall weiter. Hiergegen habe die Markeninhaberin – die Super Union Holdings Ltd. mit Sitz in Hongkong – erfolglos Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

Mit "Black Friday" werbende Unternehmen wurden abgemahnt

Wie Gall meldet, soll die Hongkonger Firma versucht haben, den in Deutschland bereits seit vielen Jahren geläufigen Begriff für die jährliche Rabattaktion "Black Friday" unter Verweis auf ihre Marke für sich zu monopolisieren. Sie habe Unternehmen abgemahnt, die die Bezeichnung "Black Friday" in ihrer Werbung benutzten und die Zahlung von Lizenzgebühren verlangt.

Schon 2021 habe der BGH entschieden, dass die Wortmarke "Black Friday" für die wesentlichen Dienstleistungen des Bereichs "Werbung" zu löschen sei. Die aktuelle Entscheidung des BGH bedeute nun die Löschung der gesamten Marke für alle noch eingetragenen Waren und Dienstleistungen, so Gall. Unternehmen hätten daher nun nichts mehr zu befürchten, wenn sie mit dem Begriff "Black Friday" für Rabattaktionen werben.

BGH -

Redaktion beck-aktuell, 17. Juli 2023.