Der in der Union durch die Verordnung über Biozidprodukte erreichte Harmonisierungsgrad hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, im Bereich der Absatzförderung restriktive Vorschriften zu erlassen. Wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat, stellen solche Verbote keine Behinderung des freien Warenverkehrs dar, wenn sie den Schutz der Gesundheit und der Umwelt zum Ziel haben, geeignet sind, diese Ziele zu erreichen, und nicht über das hierzu Erforderliche hinausgehen.
Mehr lesenEin aus Essigkonzentrat bestehendes Produkt unterliegt den Anforderungen der Biozid-Verordnung, wenn es auch als Lebensmittel eingesetzt werden kann, überwiegend jedoch nicht für Lebensmittelzwecke, sondern wie hier zur Reinigung bestimmt ist. Dies stellt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in Bezug auf zwei Essig-Produkte klar.
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