Wird ein Strafurteil nur hinsichtlich des äußeren Tatgeschehens aufrechterhalten, muss die Motivation und das innere Erleben des Täters in der Hauptverhandlung erneut festgestellt werden. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil auf, weil es sich auf ein Gutachten stützte, in dem die Sachverständige Tatsachen als gegeben voraussetzte, die nicht von der Bindungswirkung erfasst waren. Den Angeklagten erwartet nun die vierte Verhandlung in seiner Sache.
Mehr lesenIm Fall einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von mehr als 1,6 Promille ist die Fahrerlaubnisbehörde nicht gehindert, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern, wenn in dem Strafverfahren ein solches Gutachten nicht eingeholt wurde. Dies hat Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren entschieden und einen Eilantrag gegen eine Fahrerlaubnisentziehung abgelehnt.
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