Dienstag, 28.3.2023
Haftstrafe für ehemaligen Betreiber von Corona-Testzentren

Das Landgericht Berlin hat gestern einen 47-jährigen Berliner wegen Betrugs in 67 Fällen und unter Einbeziehung der Strafen aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Laut Gericht hatte der Angeklagte mehrere Corona-Testzentren registrieren lassen und dann mehr Tests abgerechnet als er durchgeführt hatte. Es wurden 12 Millionen Euro an Taterträgen eingezogen.

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