Haftstrafe für ehemaligen Betreiber von Corona-Testzentren

Das Landgericht Berlin hat gestern einen 47-jährigen Berliner wegen Betrugs in 67 Fällen und unter Einbeziehung der Strafen aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Laut Gericht hatte der Angeklagte mehrere Corona-Testzentren registrieren lassen und dann mehr Tests abgerechnet als er durchgeführt hatte. Es wurden 12 Millionen Euro an Taterträgen eingezogen.

Besonders schwere Betrugs-Fälle

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte in einem Online-Verfahren mehrere Corona-Testzentren bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin registrieren lassen. In den Testzentren seien entweder gar keine Tests durchgeführt worden oder in anderen Fällen seien weniger als die abgerechneten Tests erbracht worden. Neben der Haftstrafe hat die 48. Strafkammer gegen den Angeklagten die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 9.670.102,01 Euro angeordnet. Die mitangeklagte Schwester des Angeklagten erhielt wegen Beihilfe zum Betrug in 17 Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten mit Bewährung. Auch hier wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 2.435.279,49 Euro angeordnet, wie das Gericht mitteilte. Sie habe unter anderem ihr Konto für die Durchführung der Tat zur Verfügung gestellt. Es habe sich jeweils um besonders schwere Fälle des Betrugs gehandelt. Der Angeklagte habe gewerbsmäßig gehandelt und einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt. Darüber hinaus bewertete das Gericht es als besonders verwerflich, dass der Angeklagte die pandemische Notlage ausgenutzt habe, um sich selber zu bereichern.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Angeklagten – unter Einbeziehung der Strafen aus einer anderweitigen Verurteilung – eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten sowie die Einziehung der Taterträge beantragt. Die Verteidigerin des Angeklagten hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als sieben Jahren gefordert. Für die Schwester des Angeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten mit Bewährung sowie die Einziehung von Taterträgen. Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten mit Bewährung gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bereits im Februar hatte eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin einen Betreiber von Corona-Testzentren zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Einziehung von Taterträgen von mehr als 600.000 Euro angeordnet.

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 28. März 2023.