Was der Wahlvorstand wusste oder nicht wusste, bevor er Briefwahlunterlagen verschickte, muss ein Gericht streng überprüfen. Das hat das BAG entschieden und sich damit gegen die pragmatische Lösung des LAG gestellt. Warum die gesetzliche Regelung aber nicht mehr zeitgemäß ist, erläutert Prof. Richard Giesen.
Mehr lesenDas LAG Baden-Württemberg hat die Unwirksamkeit der Betriebsratswahl beim Autobauer Porsche am Standort Zuffenhausen bestätigt. Es störte sich daran, dass auch Angestellte am Standort Leipzig mitgewählt hatten.
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