Dienstag, 8.11.2022
Mieter müssen Kontrolle der Mülltrennung mitbezahlen

Lässt ein Vermieter die korrekte Mülltrennung durch einen Dienstleister kontrollieren und gegebenenfalls nachbessern, darf er die Kosten dafür auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Es handele sich um Betriebskosten im Rahmen des Müllmanagements, entschied der Bundesgerichtshof. Geklagt hatten Mieter aus Berlin, die für dieses "Behältermanagement" im Jahr 2018 etwas mehr als zwölf Euro zahlen sollten.

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Freitag, 16.4.2021
Umlagefähigkeit von Wartungskosten für Rauchmelder

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Umlage von "sonstigen Betriebskosten", die nach Mietvertragsabschluss neu entstanden und im Mietvertrag nicht im Einzelnen benannt sind, in jedem Fall eine entsprechende Erklärung des Vermieters gegenüber dem Mieter erfordert. Es ist darzulegen und zu erläutern, was der Grund für die Umlage ist. Im konkreten Fall ging es um Wartungskosten für Rauchwarnmelder in Höhe von rund 16 Euro.

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