Dienstag, 7.3.2023
Keine Halterhaftung für in Werkstatt in Brand geratenen Akku

Der Halter eines Elektrorollers haftet nicht, wenn seine ausgebaute Batterie bei einer Inspektion während des Aufladens explodiert und eine Werkstatt in Brand setzt. Ist der Akku bereits ausgebaut, kann laut Bundesgerichtshof nicht mehr davon ausgegangen werden, dass dessen Erhitzung und die nachfolgende Explosion in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Betriebseinrichtung standen.

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