Der Stadt Münster wurde ein Zwangsgeld von 2.500 Euro für den Fall angedroht, dass sie es nicht binnen zwei Wochen schafft, einem Kind einen wohnortnahen Kita-Platz zu besorgen. Die Stadt sei ihren Verpflichtungen aus einer entsprechenden Eilanordnung nicht nachgekommen, entschied das VG Münster.
Mehr lesenDer Betreuungsanspruch eines zweijährigen Kindes ist erfüllt, wenn ihm ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung angeboten wird, die per Auto 4,3 Kilometer und mit dem Fahrrad 3,2 Kilometer von seinem Wohnort entfernt ist. Dies hat das OVG Münster in einem Eilverfahren entschieden.
Mehr lesen