Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen im schleswig-holsteinischen Landesrecht und im TMG zur Bestands- und Nutzungsdatenauskunft bei Telekommunikations- und Telemediendiensteanbietern nicht zur Entscheidung angenommen. Die Landesregelungen zum Abruf von Bestandsdaten bei TK-Anbietern durch Polizei und Verfassungsschutzbehörde genügten den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Im Übrigen sei die Beschwerde bereits unzulässig gewesen.
Mehr lesenIm Ringen um höhere Hürden für den staatlichen Zugriff auf persönliche Daten von Handynutzern schaltet die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss ein. Das beschloss das Kabinett am Mittwoch. Die neuen präziseren Vorgaben für Sicherheitsbehörden, die zur Strafverfolgung und Terrorabwehr auf sogenannte Bestandsdaten zugreifen wollen, hat der Bundestag zwar gebilligt. Im Bundesrat kam aber nicht die nötige Mehrheit zusammen.
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