Mittwoch, 31.8.2022
Besondere Altersgrenze für Lehrkräfte gilt nicht nach Versetzung in Verwaltungsdienst

Die besondere Altersgrenze für Lehrkräfte gilt nicht für eine Lehrerin, die dauerhaft in den Verwaltungsdienst versetzt worden ist. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier hervor. Es komme nicht auf das Innehaben des Statusamts an, sondern auf das ausgeübte Amt, das dem Schuldienst zuzuordnen seien müsse, so das VG. Hintergrund sei, dass Lehrer typischerweise hohen Belastungen ausgesetzt seien.

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