Freitag, 16.9.2022
Kein Anspruch auf höhere Besoldung bei Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I

Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I (Grund-, Haupt- und Realschule sowie die Klassen 5 bis 10 an Gymnasien) vor der Lehrerausbildungsreform im Jahr 2009 erlangt haben, müssen besoldungsrechtlich nicht wie Studienräte behandelt werden, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II, die auch die Oberstufe an Gymnasien umfasst, erworben haben. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden und die Klagen von zwei Lehrerinnen abgewiesen.

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Mittwoch, 31.8.2022
Besondere Altersgrenze für Lehrkräfte gilt nicht nach Versetzung in Verwaltungsdienst

Die besondere Altersgrenze für Lehrkräfte gilt nicht für eine Lehrerin, die dauerhaft in den Verwaltungsdienst versetzt worden ist. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier hervor. Es komme nicht auf das Innehaben des Statusamts an, sondern auf das ausgeübte Amt, das dem Schuldienst zuzuordnen seien müsse, so das VG. Hintergrund sei, dass Lehrer typischerweise hohen Belastungen ausgesetzt seien.

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Montag, 13.6.2022
Lehrkräfte müssen nicht auf drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hingewiesen werden
Ansprüche auf Erholungsurlaub von verbeamteten Lehrkräften verfallen in Nordrhein-Westfalen nach 15 Monaten auch dann, wenn der Dienstherr nicht vorher auf den Verfall hingewiesen hat. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Die vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Grundsätze zur entsprechenden Hinweispflicht fänden bei Lehrkräften keine Anwendung, so das Gericht. Deren Urlaub gelte automatisch mit den Schulferien als abgegolten. Erholungsurlaub außerhalb der Schulferien sei nicht möglich.
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Donnerstag, 6.5.2021
Lehrer zur Beaufsichtigung von Corona-Tests verpflichtet

Lehrkräfte müssen Schüler bei der Anwendung von Selbsttests auf eine Corona-Infektion anleiten und beaufsichtigen. Das Verwaltungsgericht Münster hat den Eilantrag einer Lehrerin aus dem Kreis Coesfeld abgelehnt, die sich dagegen gewehrt hatte. Die Antragstellerin habe eine unzumutbare Gesundheitsgefährdung nicht glaubhaft gemacht. Das Gericht verwies die Frau zudem auf den Zusammenhang mit ihrer Kernaufgabe der Unterrichtserteilung.

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