Ein naher Angehöriger kann, sofern er erstinstanzlich in einer Betreuungssache beteiligt war, gegen einen Betreuungsbeschluss der Beschwerdeinstanz im eigenen Namen eine Rechtsbeschwerde führen. Dazu muss er laut Bundesgerichtshof weder Erstbeschwerde eingelegt haben noch durch die Entscheidung formell beschwert sein. Hat ein Demenzkranker eine Vorsorgevollmacht erteilt, müsse das Gericht alle Bedenken ausräumen, ob er zu diesem Zeitpunkt geschäftsunfähig war.
Mehr lesenWenn ein Betreuungsgericht die vom Ehemann angeregte Bestellung eines Betreuers für seine Frau ablehnt, kann dieser dagegen Beschwerde einlegen. Das gilt jedenfalls dann, wenn er glaubt auf die Betreuerbestellung angewiesen zu sein, um selbst von einem Erbvertrag mit ihr zurücktreten zu können. In dem Fall enthielt der Vertrag eine Rücktrittsklausel, die Gattin war aber womöglich nicht mehr geschäftsfähig.
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