Ein Gläubiger, der seinen Ordnungsmittelantrag nicht beziffert, ist in der Regel durch die Höhe des vom Gerichts verhängten Betrags nicht beschwert. Dies kann laut BGH jedoch anders sein, wenn die Vorstellungen zur Höhe des Ordnungsgelds in einem Schriftsatz konkretisiert wurden.
Mehr lesenWeil er nicht auch in einer Entziehungsanstalt untergebracht wurde, ging ein suchtkranker Berliner in einem Strafprozess in Revision. Doch dass neben der Freiheitsstrafe keine Maßregel der Besserung und Sicherung verhängt wurde, beschwere ihn nicht, so der BGH. Vermutlich hätte er sowieso keinen Platz bekommen.
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