Eine Berufungseinlegung per Fax ist beim Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein unwirksam. Reiche eine Partei durch ihren Rechtsanwalt ihre Berufung innerhalb der Berufungsfrist nur per Fax ein, so sei die Berufung unzulässig, so das LAG mit Beschluss vom 25.03.2020. Das Gericht verweist auf die Landesverordnung über die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs, mit der Schleswig-Holstein als bisher einziges Bundesland die Vorschrift des § 46g ArbGG vorzeitig eingeführt habe.
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