Eine Näherin machte eine Arbeitspause, um vergessene Tabletten aus dem Auto zu holen – und stürzte auf dem Rückweg. Um einen Arbeitsunfall handelte es sich dabei laut LSG Berlin-Brandenburg aber nicht: Die Einnahme sei nicht zwingend erforderlich gewesen, um weiter zu arbeiten.
Mehr lesenStürzt ein Mitarbeiter auf einem vom Arbeitgeber organisierten Skitag, der sich nur an Skifahrer richtet, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Aufgrund des auf Skifahrer begrenzten Teilnehmerkreises habe die Veranstaltung nicht der Pflege der Verbundenheit und der Förderung des Gemeinschaftsgedankens zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten beziehungsweise zwischen den Beschäftigten untereinander gedient.
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