Mittwoch, 26.5.2021
Sturz auf "Firmenskitag" kein Arbeitsunfall

Stürzt ein Mitarbeiter auf einem vom Arbeitgeber organisierten Skitag, der sich nur an Skifahrer richtet, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Aufgrund des auf Skifahrer begrenzten Teilnehmerkreises habe die Veranstaltung nicht der Pflege der Verbundenheit und der Förderung des Gemeinschaftsgedankens zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten beziehungsweise zwischen den Beschäftigten untereinander gedient.

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