Dienstag, 21.6.2022
Schadenersatz für unberechtigte Nutzung des Bildes eines Berufsfotografen

Der Kreisverband einer Partei verletzt Urheberrecht und ist schadenersatzpflichtig, wenn er unberechtigt das Bild eines Berufsfotografen auf seiner Facebook-Seite zu Werbezwecken nutzt. Dies geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München I hervor. Dass der Kreisverband einen kleinen Teil des Bildes mit einem Schriftzug bedeckt hatte, änderte aus Sicht des Gerichts nichts.

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