Für die Einhaltung von Formalien sind die Parteien und nicht die Gerichte zuständig. Bei einem offenkundigen Fehler wie einem fehlenden Namen unter der Klageschrift, der noch vor Fristablauf auffällt, muss das Gericht aber laut FG Köln die Partei umgehend darauf hinweisen.
Mehr lesenDie Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft, deren einzige Gesellschafterin eine GbR in Form einer Haltegesellschaft ist, als Berufsausübungsgesellschaft scheitert laut AGH Nordrhein-Westfalen nicht an der fehlenden aktiven Mitwirkung der GbR an der Berufsausübung nach § 59b BRAO.
Mehr lesenBei der Gesellschaftsform für anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften soll es mehr Wahlfreiheit geben. Die Bundesregierung hat am 20.01.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe verabschiedet. Vorgesehen ist insbesondere die Modernisierung des Berufsrechts.
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