Die Berichterstattung der Bildzeitung über den "Missbrauchs- und Vertuschungsskandal" im Erzbistum Köln war teilweise unzulässig. Dies ergibt sich aus zwei am Mittwoch ergangenen Urteilen des Landgerichts Köln. In dem einen Urteil wurde die Berichterstattung in der Online-Ausgabe der Bildzeitung als unzulässig untersagt. Ein weiterer Artikel durfte so erscheinen. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki hatte sich gegen die Beiträge gewehrt.
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