Der Bundesgerichtshof hat heute die Methode der "taggenauen Berechnung" des Schmerzensgeldes verworfen. Es müsse im Rahmen einer Gesamtbetrachtung eine einheitliche Entschädigung unter Berücksichtigung der Schwere der Verletzungen, des erlittenen Leidens und der bestehenden Beeinträchtigungen festgesetzt werden, die sich nicht streng rechnerisch ermitteln lasse, betonte das Gericht in seiner Revisionsentscheidung.
Mehr lesenDie bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen ist nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln rechtswidrig. Sie benachteilige die Kindergeldberechtigten, da nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO nicht die Gesamtsumme, sondern jeder einzelne monatliche Kindergeldbetrag abzurunden sei. Weil die Familienkasse die vom Gericht zugelassene Revision nicht eingelegt hat, ist die Entscheidung rechtskräftig.
Mehr lesenDer Ausstieg aus einem Immobilienkredit kann teuer werden. Nach Ansicht von Verbraucherschützern verlangen viele Institute dafür zu viel Geld von ihren Kunden. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main stärkt nach Einschätzung von Anwälten und Verbraucherschützern die Position der Darlehensnehmer in Bezug auf die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.
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