Die AfD wird nunmehr auch in Bayern als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet. Ausgenommen sind die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion. Die Beobachtung diene der Aufklärung, inwieweit in der AfD als Gesamtpartei Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchten, erklärte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums heute.
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