Ministerium: Anforderungen an Beobachtung von Abgeordneten nicht erfüllt
Das Landesamt für Verfassungsschutz habe die Beobachtung der AfD aufgenommen, so der Ministeriumssprecher. Zuvor hatten der "Münchner Merkur" und die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet. Die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion stünden allerdings nicht unter Beobachtung. Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Anforderungen an die Beobachtung von Abgeordneten seien bislang nicht erfüllt.
AfD bereits von mehreren Verfassungsschutzbehörden als Verdachtsfall eingestuft
Vom Bundesamt für Verfassungsschutz und auch von einzelnen Länder-Behörden wird die AfD bereits als Verdachtsfall geführt. Eine Klage der AfD gegen die Einstufung durch das Bundesamt wurde in erster Instanz zugunsten des Verfassungsschutzes entschieden, die Partei hat Berufung eingelegt. Die Thüringer AfD wird vom dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet.
AfD wittert politische Motivation
Bayerns AfD-Landeschef Stephan Protschka nannte die Entscheidung in der "Süddeutschen Zeitung" "politisch motiviert". Die CSU versuche einen politischen Gegner "mundtot zu machen". Er habe mit der Beobachtung gerechnet und "sehe dem Ganzen sehr entspannt entgegen", sagte er.