Die AfD wird nunmehr auch in Bayern als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet. Ausgenommen sind die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion. Die Beobachtung diene der Aufklärung, inwieweit in der AfD als Gesamtpartei Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchten, erklärte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums heute.
Ministerium: Anforderungen an Beobachtung von Abgeordneten nicht erfüllt
Das Landesamt für Verfassungsschutz habe die Beobachtung der AfD aufgenommen, so der Ministeriumssprecher. Zuvor hatten der "Münchner Merkur" und die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet. Die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion stünden allerdings nicht unter Beobachtung. Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Anforderungen an die Beobachtung von Abgeordneten seien bislang nicht erfüllt.
AfD bereits von mehreren Verfassungsschutzbehörden als Verdachtsfall eingestuft
Vom Bundesamt für Verfassungsschutz und auch von einzelnen Länder-Behörden wird die AfD bereits als Verdachtsfall geführt. Eine Klage der AfD gegen die Einstufung durch das Bundesamt wurde in erster Instanz zugunsten des Verfassungsschutzes entschieden, die Partei hat Berufung eingelegt. Die Thüringer AfD wird vom dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet.
AfD wittert politische Motivation
Bayerns AfD-Landeschef Stephan Protschka nannte die Entscheidung in der "Süddeutschen Zeitung" "politisch motiviert". Die CSU versuche einen politischen Gegner "mundtot zu machen". Er habe mit der Beobachtung gerechnet und "sehe dem Ganzen sehr entspannt entgegen", sagte er.
Gitta Kharraz, 7. September 2022 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
Schneider: Prüffall, Verdachtsfall, erwiesen extremistische Bestrebung, DÖV 2022, S. 372
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